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Für eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind grundsätzlich 10 Euro tägliche Zuzahlung zu leisten. Davon befreit sind Empfänger von Arbeitslosengeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Übergangsgeld vom Sozialamt. Ausnahmen Bestehen auch bei geringem Einkommen.

Die Zuzahlung ist zu leisten bis zu 42 Tage, bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) in unmittelbarem Anschluss nach dem Krankenhausaufenthalt bis zu 14 Tage im Kalenderjahr. Wurden innerhalb des Kalenderjahres bereits Zuzahlungen geleistet (z.B. bei Krankenhausaufenthalt), werden diese von den Zuzahlungstagen abgezogen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem Träger, der Ihnen die Rehabilitation gewährt.
Bei einer ambulanten Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei dem Träger, der Ihnen die Rehabilitation gewährt – also bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse.
Bei einer ambulanten Rehabilitation ist keine Zuzahlung zu leisten.
Informationen für Ihren Aufenthalt
Patienten, deren Kostenträger die gesetzliche Krankenkasse ist, leisten Ihre Zuzahlung nach Aufforderung durch die Patientenverwaltung an der Kasse. Bitte beachten Sie den dortigen Aushang.
Patienten, deren Kostenträger die gesetzliche Rentenversicherung ist, leisten Ihre Zuzahlung direkt an die Rentenversicherung. Von dieser erhalten Sie nach Ihrer Abreise eine Zahlungsaufforderung nach Hause.