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Bevor Sie einen Aufenthalt im Rehafachzentrum Bad Füssing- Passau planen, sollten Sie klären, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine stationäre oder teilstationäre Behandlung vorliegen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Auch die Zustimmung des jeweiligen Kostenträger muss vorher eingeholt werden. Das ist in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung oder eine gesetzliche oder private Krankenkasse.
Unsere Klinik ist von der Deutschen Rentenversicherung und allen Kranken- und Ersatzkassen anerkannt. Für die so genannte Anschlussrehabilitation (AHB) nach Operationen oder stationärer Behandlung im Krankenhaus gilt ein besonderes Verfahren.
Näheres zur Antragstellung erfahren Sie hier.